Barrierefreiheit

Die WCAG 2.2 ist erschienen: Das müssen Sie beachten

Die WCAG 2.2 ist da! Wir geben einen schnellen Überblick über die neuen Erfolgskriterien für barrierefreie Websites und erläutern, ob heute schon etwas zu tun ist.

Artikel von: Søren
Veröffentlicht am: 2023-12-05

In diesem Beitrag

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind ein wichtiger Leitfaden für die Zugänglichkeit von Webinhalten für Menschen mit Behinderungen. Die Richtlinien werden vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt und bilden die Basis für deutsche Gesetzgebung wie die BITV 2.0 oder das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (in Kraft ab 2025). Sie bestehen aus Erfolgskriterien, die in drei Konformitätsstufen eingeteilt sind (A, AA und AAA). Die Konformitätsstufe, die öffentliche Stellen und Unternehmen typischerweise anstreben, ist Stufe AA, also die mittlere Ebene.

Die neueste Version WCAG 2.2, die im Oktober 2023 vom W3C veröffentlicht wurde, bringt neun neue Kriterien mit sich, die insbesondere auf die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderungen, kognitiven und motorischen Beeinträchtigungen sowie die Nutzung von Touchscreen-Geräten abzielen. Diese Änderungen sind eine Weiterentwicklung der bereits existierenden Kriterien und leiten sich aus fünf Jahren Praxiserfahrung mit der Version WCAG 2.1 ab.

Kriterium 4.1.1 wird entfernt

Eine der bedeutendsten Änderungen ist zunächst aber die Entfernung des Erfolgskriteriums 4.1.1 Parsing. Der tatsächliche Nutzen dieses Kriteriums, das vor allem auf die Validität des HTML-Codes abzielte, war schon seit langem umstritten. Unstrittige Probleme im Zusammenhang mit ungültigem Markup, die sich auf Menschen, die Bildschirmlesegeräte verwenden, auswirken könnten, werden weiterhin durch spezifischere Kriterien wie 1.3.1 Info and Relationships und 4.1.2 Name, Role, Value abgedeckt.

Sechs neue Kriterien in den Stufen A und AA

Von den neu eingeführten Kriterien sind sechs in den Konformitätstufen A und AA angesiedelt, und werden damit absehbar für öffentliche Stellen und Unternehmen relevant werden.

  • 2.4.11 Focus Not Obscured ergänzt Anforderungen, dass fokussierte Elemente nicht von anderen überdeckt werden.
  • 2.5.7 Dragging Movements fordert, alternative Möglichkeiten zu Ziehbewegungen anzubieten, da Drag-and-Drop-Funktionen, verschiebbare Karussells, interaktive Karten oder Schieberegler für Benutzer problematisch sein können, die zwar Maus-/Toucheingaben verwenden, aber nicht über die nötige Geschicklichkeit verfügen, um diese Bewegungen sicher und zuverlässig auszuführen.
  • 2.5.8 Target Size stellt sicher, dass interaktive Elemente eine Mindestgröße von 24x24 CSS-Pixeln haben, denn das Aktivieren kleiner Ziele kann für Menschen mit Einschränkungen der Feinmotorik eine Herausforderung sein.
  • 3.2.6 Consistent Help zielt darauf ab, dass Hilfeoptionen auf Webseiten seitenübergreifend in der gleichen Reihenfolge angezeigt werden, um die Navigation für Nutzer zu erleichtern.
  • 3.3.7 Redundant Entry schreibt vor, dass Informationen, die bereits vom Nutzer eingegeben wurden, nicht erneut eingetragen werden müssen, es sei denn, es gibt zwingende Gründe dafür.
  • 3.3.8 Accessible Authentication verlangt, dass kognitive Funktionstests wie das Erinnern von Passwörtern, mathematische Puzzles oder andere Formen von CAPTCHAs vermieden oder alternative Methoden angeboten werden, um diese zu umgehen (z.B. Einsatz eines Passwort-Managers, Authentifizierung via Fingerabdruckscan, physisches Security-Token oder App).

Die gesamte Liste inklusive der drei Kriterien in Stufe AAA gibt es auf der Website des W3C einzusehen.

Welche Bedeutung hat die Veröffentlichung der WCAG 2.2?

Die offensichtliche Frage ist natürlich, ab wann die neuen Anforderungen erfüllt werden müssen. Streng genommen bildet weiterhin die WCAG 2.1 die rechtliche Grundlage für Konformitätsprüfungen, die neuen Kriterien werden daher noch nicht bei Tests herangezogen. Es ist aber davon auszugehen, dass nationale und internationale Richtlinien und Gesetze in naher Zukunft aktualisiert werden, um die WCAG 2.2 einzubeziehen.

Das W3C empfiehlt daher, dass Webseiten ab sofort anstreben, die WCAG 2.2 zu erfüllen. Wer schon den Anforderungen der WCAG 2.1 gerecht wird, muss wahrscheinlich nur wenig Aufwand betreiben, um den neuen Standard zu erreichen. Besonders bei der Umsetzung neuer Produkte und Dienstleistungen ist es nachhaltiger, bereits  heute die neuen Kriterien mit einzubeziehen, als sie später nachzurüsten.

Grundsätzlich stellen die WCAG Richtlinien Mindestanforderungen an barrierefreie Websites dar; man kann und darf sich jederzeit auch über die Buchstaben des Gesetzes hinaus an den Geist des Gesetzes halten und mehr für Inklusion tun, als minimal vorgeschrieben. Es steht außer Frage, dass Barrierefreiheit auch unabhängig von rechtlichen Anforderungen eine gute Idee ist.

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