Gemeinsamer Bundesausschuss

Seit vielen Jahren ist Barrierefreiheit ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Digitale Angebote für so viele Menschen und in so vielen unterschiedlichen Situationen wie möglich zugänglich zu machen, ist für uns einfach gutes Handwerk. Wir verfolgen daher immer das Ziel, dass jede von uns ausgelieferte Website oder Webanwendung von allen Besuchern ohne Einschränkungen genutzt werden kann.
Ehrlich gesagt ist dieses Ziel leider fast nie zu 100% erreichbar – zu viele, manchmal widersprüchliche Anforderungen müssen bei modernen Webanwendungen unter einen Hut gebracht werden. Trotzdem zahlt es sich immer aus, digitale Dienste so barrierearm wie möglich umzusetzen, denn dadurch verbessert sich die Zugänglichkeit nicht nur für Menschen mit Behinderungen, auf die der Begriff Barrierefreiheit leider oft reduziert wird:
Für die meisten öffentlichen Auftraggeber in Deutschland ist eine barrierefreie Umsetzung gesetzlich vorgeschrieben und in der BITV 2.0 geregelt. Ab dem 28. Juni 2025 ist darüber hinaus das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz anzuwenden, das die nationale Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) in Deutschland regelt. Beiden liegt der internationale Standard der Web Content Accessibility Guidelines (kurz "WCAG", aktuell in der Version 2.1) zugrunde.
Die Anforderungen für Barrierefreiheit sind so divers wie die Menschen und Möglichkeiten, für die sie aufgestellt wurden. Die größte Herausforderung ist, möglichst früh alle am Projekt beteiligten Gewerke für diese Anforderungen zu sensibilisieren und gemeinsame Lösungsstrategien zu erarbeiten. Barrierefreiheit ist kein Feature, das kurz vor Fertigstellung noch schnell erledigt werden kann, sondern muss von Anfang an mitgedacht werden – und bleibt gerade nach Projektabschluss ein wichtiges Thema für alle, die an redaktionellen Inhalten arbeiten.
Wir achten unter anderem auf
Wir berücksichtigen die Anforderungen der Barrierefreiheit in jedem Projekt, allerdings lassen die wenigsten unserer Kunden die fertigen Websites testen. Die folgende Liste umfasst nur Projekte, die offiziell getestet wurden.