Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird über einen sogenannten Systemzuschlag finanziert, der unter anderem auf Basis der Fallzahlen der Krankenhäuser ermittelt wird.
Die Meldungen der knapp 2000 Krankenhäuser erfolgten bis 2010 per Post oder Fax und mussten durch eine Sachbearbeiterin manuell erfasst werden. 2011 entwickelte webfactory im Auftrag des G-BA eine Webanwendung für die Meldung der Fallzahlen, die zunächst parallel zur Papierversion angeboten wurde. Das neue System wurde von den Krankenhäusern aber so gut angenommen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss sich schon im zweiten Jahr entschied, die Meldung nur noch online durchzuführen.
Das Onlineverfahren stellt für den G-BA eine erhebliche Arbeitserleichterung dar und bedeutet eine qualitative Verbesserung des Meldeverfahrens, da Übertragungsfehler vermieden werden können. Zudem ermöglicht es den Krankenhäusern eine komfortablere Meldung: So kann die Fallzahl zunächst als Entwurf gespeichert werden, bevor sie endgültig eingereicht wird, und das Krankenhaus kann eine Bestätigung der abgegebenen Meldung als PDF abrufen.
Die Daten der Online-Meldung können anschließend direkt zur Rechnungstellung weiterverwendet werden.
Kunde
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland.
Der G-BA bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden.