Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird über einen sogenannten Systemzuschlag finanziert, der unter anderem auf Basis der Fallzahlen der Krankenhäuser ermittelt wird.

Die Meldungen der knapp 2000 Krankenhäuser erfolgten bis 2010 per Post oder Fax und mussten durch eine Sach­bearbeiterin manuell erfasst werden. 2011 entwickelte webfactory im Auftrag des G-BA eine Webanwendung für die Meldung der Fallzahlen, die zunächst parallel zur Papierversion angeboten wurde. Das neue System wurde von den Krankenhäusern aber so gut angenommen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss sich schon im zweiten Jahr entschied, die Meldung nur noch online durchzuführen.

Das Onlineverfahren stellt für den G-BA eine erhebliche Arbeitserleichterung dar und bedeutet eine qualitative Verbesserung des Meldeverfahrens, da Übertragungsfehler vermieden werden können. Zudem ermöglicht es den Krankenhäusern eine komfortablere Meldung: So kann die Fallzahl zunächst als Entwurf gespeichert werden, bevor sie endgültig eingereicht wird, und das Krankenhaus kann eine Bestätigung der abgegebenen Meldung als PDF abrufen.

Die Daten der Online-Meldung können anschließend direkt zur Rechnungstellung weiterverwendet werden.

Kunde

Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) ist das oberste Beschluss­g­re­mium der gemein­samen Selbst­ver­wal­tung der Ärzte, Zahn­ärzte, Psycho­the­ra­peuten, Kran­ken­häuser und Kran­ken­kassen in Deut­sch­land.

Der G-BA bestimmt in Form von Richt­li­nien den Leis­tungs­ka­talog der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versi­cherte und legt damit fest, welche Leis­tungen der medi­zi­ni­schen Versor­gung von der GKV erstattet werden.

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