BITV
Abkürzung für Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung
BITV ist die Abkürzung für Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung. Die BITV ergänzt das am 1. Mai 2002 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und legt fest, dass alle öffentlich zugänglichen Webangebote des Bundes spätestens bis zum 31. Dezember 2005 barrierefrei sein müssen.
Angelehnt an Richtlinien der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C) werden in einer Anlage zur BITV alle Anforderungen aufgelistet, die ein barrierefreies Webangebot erfüllen muss.
